Kommission verabschiedet Gebietsreform-Anschlußgesetzgebung

Die Kommission für Staatspolitik und Strategie des Großen Rates hat die Botschaft der Regierung zur Anschlußgesetzgebung Gebietsreform in Anwesenheit von Regierungsrätin Barbara Janom Steiner als Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden und von Vertretern der Verwaltung in mehreren Sitzungen vorberaten. Der Große Rat wird die Vorlage in der Aprilsession 2014 behandeln.
Mit dieser Vorlage wird die vom Bündner Stimmvolk am 23. September 2012 deutlich angenommene Teilrevision der Kantonsverfassung konkretisiert. Damit wurden die strategischen Absichten des Großen Rates in Bezug auf die mittlere Ebene (Regionalverbände, Bezirke, Kreise) in den Kernpunkten umgesetzt, insbesondere die territoriale Zusammenführung der 14 Regionalverbände und elf Bezirke zu elf Regionen.
Die Regionen sind gemäß Vorlage als öffentlich-rechtliche Körperschaften ausgestaltet und sollen ab 2015 der Erfüllung administrativer und justiznaher Aufgaben der Gemeinden und des Kantons dienen. Die Kreise werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts aufgehoben, dienen jedoch weiterhin als Wahlsprengel für die Bestellung des Großen Rates. Die Umsetzung der Gebietsreform in Bezug auf die Bezirke/Bezirksgerichte erfolgt in einer separaten Vorlage.
Die vorliegende Anschlußgesetzgebung beinhaltet die Zuteilung der Gemeinden zu den elf Regionen, die organisatorische Ausgestaltung der Regionen sowie zahlreiche formelle Anpassungen, welche dem Wegfall der Kreise und Regionalverbände Rechnung tragen.
Die Vorberatungskommission beschloß einstimmig Eintreten auf die Vorlage. In der Detailberatung folgte die Kommission im Grundsätzlichen den Vorschlägen der Regierung. Die von der Regierung vorgeschlagene straffe Organisation der Regionen fand mehrheitlich die Zustimmung der Kommission. Auch die Kommission ist der Auffassung, daß die Organisation der Regionen schlank bleiben soll, ohne eigene Gesetzgebungs- und Steuerhoheit. Ebenso soll auf Regionalparlamente verzichtet werden. Mit den Regionen soll eine Vollzugsebene für die ihnen vom Kanton oder den Gemeinden übertragenen Aufgaben geschaffen werden. Letztlich wird nach Auffassung der Kommission auch mit dem Gebilde der Regionen das Ziel verfolgt, die Gemeinden zu stärken.
Von der Botschaft abweichende Anträge gab es beim Organ Regionalausschuß. Während eine Kommissionsmehrheit den Vorschlag der Regierung, wonach der Regionalausschuß einzig aus der Mitte der Präsidentenkonferenz gewählt werden kann, begrüsst, findet eine Kommissionsminderheit, daß der Kreis der wählbaren Personen in den Regionalausschuß geöffnet werden soll. Einstimmigkeit besteht in der Kommission darin, daß auf den Regionalausschuß verzichtet werden soll, wo es die Verhältnisse rechtfertigen. Neu einführen möchte die Kommission den präsidialen Stichentscheid bei Wahlen und Abstimmungen im Regionalausschuß. Änderungen beantragt die Kommission auch bei der personellen Zusammensetzung der Geschäftsprüfungskommission und bei der Veröffentlichung des Prüfungsberichts in den Regionsgemeinden. Die maximale Hürde für die Ausübung der politischen Rechte wurde von der Kommission im Vergleich zur Botschaft von einem Viertel auf einen Zehntel der Stimmberechtigten herabgesetzt. Zu erwähnen bleibt schließlich der Umstand, daß im Rahmen der Teilrevision des Lotteriegesetzes nach Meinung der Kommission als Bewilligungsbehörde die Gemeinde und nicht die Region bestimmt werden soll. Im Übrigen folgte die Kommission den Vorschlägen der Regierung.

