Avers: Neues Baugesetz

Das von der Gemeinde Avers am 24. Oktober 2013 beschlossene Baugesetz wurde seitens der bündner Regierung genehmigt.
Die Gemeinde Avers hat im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung ihr Baugesetz revidiert und auf die kantonale Raumplanungsgesetzgebung (KRG und KRVO) abgestimmt.
Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) wurde ebenfalls berücksichtigt.
Damit verfügt die Gemeinde über ein zeitgemäßes Baugesetz.

