Der Bündner Finanzausgleich kommt in den Großen Rat

Der Bündner Finanzausgleich kommt in den Großen Rat
Bündner Finanzausgleich
Bündner Finanzausgleich

Großrätliche Kommission verabschiedet Botschaft der Regierung zur Reform des Finanzausgleichs zuhanden der Dezembersession 2013 des Großen Rates.

Die Kommission für Staatspolitik und Strategie des Großen Rates hat die Botschaft der Regierung zur Reform des Finanzausgleichs (FA-Reform) in Anwesenheit von Regierungsrätin Barbara Janom Steiner als Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden und von Vertretern der Verwaltung in mehreren ganztägigen Sitzungen vorberaten und zuhanden des Großen Rates verabschiedet. Der Große Rat behandelt dieses Geschäft in der Dezembersession 2013.

Der heutige innerkantonale Finanzausgleich weist schwerwiegende Mängel auf und muß revidiert werden. Die Reform des Finanzausgleichs dient vor allem der Stärkung der Gemeinden. Sie sorgt für einen fairen und wirksamen Finanzausgleich zwischen den Gemeinden und mildert strukturell bedingte Sonderlasten. Zudem soll die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben von Kanton und Gemeinden vereinfacht werden und in Übereinstimmung mit den Zuständigkeiten erfolgen. Mit der FA-Reform soll ein vollständig neuer Ressourcen- und Lastenausgleich eingeführt werden. Die FA-Reform verfolgt das Gesamtinteresse und bringt klare Vorteile gegenüber dem in seiner Grundkonzeption aus dem Jahre 1958 stammenden geltenden System.

Die Vorberatungskommission teilt die Auffassung der Regierung, wonach dringender und großer Handlungsbedarf besteht. In diesem Sinne war Eintreten auf das Geschäft unbestritten. In der Detailberatung folgt die Kommission im Grundsatz weitgehend den Vorschlägen der Regierung. Abweichende Meinungen und Anträge gab es schwerpunktmäßig beim Ressourcenausgleich, bei welchem die Tourismusgemeinden verstärkt berücksichtigt werden sollen, beim Lastenausgleich Soziales, wo die kantonale Hilfe an die Gemeinden früher einsetzen soll, bei der Festlegung der Höhe der Regelschulpauschalen für Kindergarten, Primar-, Sekundar- und Realschulen, die nach Auffassung der einstimmigen Kommission gegenüber der Botschaft höher ausfallen sollen. Zu einem Kommissionsminderheitsantrag führte auch der Bereich Finanzierung der Mittelschulen. Nach Auffassung der Kommission soll der Kanton zudem weiterhin die Möglichkeit haben, innovative Vorhaben in den Bereichen Abwasserbehandlung und Umweltschutz unter gewissen Bedingungen finanziell zu unterstützen.

Die in der Dezembersession 2013 im Rat zu behandelnde Vorlage umfasst die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes und Teilrevisionen von 20 Gesetzen und drei Verordnungen.

Rhat24

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