Vernehmlassung zum Sportförderungs-Gesetz

Vernehmlassung zum Sportförderungs-Gesetz
Neues Sportförderungsgesetz
Neues Sportförderungsgesetz

Mit einem neuen Sportförderungsgesetz soll die Grundlage für die künftige Sportförderung im Kanton gelegt werden und gleichzeitig wird die neue Bundesgesetzgebung umgesetzt.

In Anbetracht der Bedeutung von Sport und Bewegung insbesondere für die Gesundheit der Bevölkerung, ist es sachgerecht, die Sportförderung in einem separaten kantonalen Gesetz zu regeln.

Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wird berücksichtigt, daß sich die Bedürfnisse der Sportförderung relativ rasch ändern können. Beim Erlaß der heute geltenden Verordnung beispielsweise war das Snowboard noch nicht entwickelt und Mountainbike noch keine Olympische Disziplin. Soweit möglich wird deshalb ein anpassungsfähiges und zugleich schlankes Gesetz geschaffen. Auf Gesetzesstufe werden die zentralen Grundlagen der Sportförderung des Kantons festgelegt. Wo es sinnvoll erscheint, werden die Einzelheiten auf Verordnungsstufe näher umschrieben. Diese Aufteilung schafft die notwendige Flexibilität, welche auch künftigen Entwicklungen Raum bietet.

Inhaltlich soll das Sportförderungsgesetz über den Vollzug der Sportgesetzgebung des Bundes hinausgehen. Soweit möglich werden jedoch die Begrifflichkeiten des Bundes übernommen. Im Weiteren wird darauf geachtet, daß mit vorliegendem Entwurf sämtliche parlamentarischen Aufträge umgesetzt werden können. Der Gesetzesentwurf sieht vor, daß die Regierung ein umfassendes Sportförderungskonzept erlässt.

Im Bereich des obligatorischen Schulsportunterrichtes sowie der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen, welche Sportunterricht erteilen, soll die bewährte Regelung in der Schulgesetzgebung beibehalten werden.

Rhat24

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