KEV-Förderung muß grundsätzlich überarbeitet werden

Die Bündner Regierung beantragt beim Bund vorläufig auf eine Revision der Energieverordnung im Bereich der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) zu verzichten. Wie die Regierung in der Anhörung zur Revision festhält, soll stattdessen geprüft werden, die KEV-Förderinstrumente im Rahmen der weiteren Beratungen zur Energiestrategie 2050 des Bundes zu überarbeiten. Gefordert wird eine grundsätzliche Neugestaltung der KEV, die sich am Kosten/Nutzen-Verhältnis ausrichtet und auch Effizienzinvestitionen bei Großwasserkraftwerken unterstützt.

Die derzeitige Ausgestaltung der KEV favorisiert bei der Wasserkraft neue Kleinanlagen, statt eine rationelle Nutzung des Wassers in den bestehenden Anlagen. Aus Sicht der Bündner Regierung ändert sich dies auch mit der vorgeschlagenen Revision der Energieverordnung nur unwesentlich. Generell bleibt der anteilige KEV-Beitrag auch nach der vorgeschlagenen Revision bei Klein- und Kleinstkraftwerken am größten, obwohl diese Werke prozentual nur eine relativ kleine Zusatzproduktion an Strom liefern.

Für neue Anlagen, die an natürlichen Gewässern erstellt werden, sollte die KEV erst ab einer Untergrenze von einem Megawatt installierter Leistung ausgerichtet werden. Zudem sollte die KEV auch für Wasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von über zehn Megawatt möglich sein.

Rhat24

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