Regierungs-Kommissär für St. Martin erhält erweiterte Befugnisse

Regierungs-Kommissär für St. Martin erhält erweiterte Befugnisse

438px-St_Martin_wappen.svgDie Regierung des Kantons Graubünden hat an ihrer Sitzung vom 27. August 2013 vom Bericht des Regierungskommissärs bezüglich der Gemeinde St. Martin Kenntnis genommen und eine weitergehende aufsichtsrechtliche Maßnahme beschlossen.

Die Regierung stellt fest, daß die Funktionsfähigkeit der Gemeinde St. Martin unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht gegeben ist.

Sie hat deshalb beschlossen, einen Regierungskommissär für die Gemeinde mit erweiterten Befugnissen einzusetzen.

Dem Regierungskommissär kommen Überprüfungs-, Entscheidungs- und Genehmigungsbefugnisse zu. Als Regierungskommissär amtet weiterhin Thomas Nievergelt. Ihm sind die Verhältnisse vor Ort aufgrund seines Mandates zur Klärung der Vorwürfe seitens der kommunalen Geschäftsprüfungskommission (GPK) vertraut.

Der Vorstand der Gemeinde St. Martin seinerseits hat im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde die Regierung ersucht, dem Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung durch Mitglieder der GPK nachzugehen.

Es geht dabei um Informationen, die an die Medien gelangt sind. Diese Aufsichtsbeschwerde wird von der Regierung in einem getrennten Verfahren behandelt. Ebenso ist separat der Frage nachzugehen, ob festgestellte Sachverhalte strafrechtliche Relevanz haben und zur Anzeige zu bringen sind. Der Inhalt des Berichtes wird der Gemeindeversammlung St. Martin durch den Regierungskommissär im Einzelnen zur Kenntnis gebracht werden.

Die Maßnahme dauert bis zum 30. April 2014, d.h. bis zum Ende der laufenden Amtsdauer der Behörden. Der Bericht des Regierungskommissärs hat gezeigt, daß zur Lösung der institutionellen Krise auch ein struktureller Ansatz gehört, zu dessen sorgfältiger Prüfung die Regierung die Gemeinde ausdrücklich anhält. Dabei stellt sie die Abklärungen mit der Nachbargemeinde Vals über einen Zusammenschluß ins Zentrum ihrer Überlegungen. Auch die GPK forderte bereits entsprechende Abklärungen.

Die Kosten der aufsichtsrechtlichen Maßnahme gehen zulasten der Gemeinde St. Martin.

Rhat24

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