Mitte Graubünden: „Kevin Brunold für das Standesvizepräsidium“ +++ Geistig Behinderte sollen wählen dürfen
Mit 28 Sitzen bleibt Die Mitte weiterhin eine starke Kraft im Großen Rat, so die Partei. Im Zentrum der ersten Fraktionssitzung in der neuen Legislatur standen die Konstituierung, die Einführung der neuen Fraktionsmitglieder sowie erste politische Geschäfte. Für das Standesvizepräsidium 2026/2027 empfiehlt die Fraktion Großrat und Parteipräsident Kevin Brunold.
Kevin Brunold für das Standesvizepräsidium
Das Standesvizepräsidium für das Amtsjahr 2026/2027 steht der Die Mitte Graubünden zu. Die Fraktion empfiehlt dem Großen Rat Kevin Brunold zur Wahl. Der Großrat aus Ilanz ist seit 2018 Mitglied des Großen Rates für den Kreis Ilanz, amtierender Präsident der Die Mitte Graubünden sowie Geschäftsführer von Surselva Tourismus.
28 Sitze und eine starke Stimme im Großen Rat
Die Fraktionssitzung in St. Moritz war das erste gemeinsame Treffen der neu zusammengesetzten Mitte-Fraktion nach den Großratswahlen. Im Vordergrund standen deshalb die Einführung der neuen Fraktionsmitglieder, die Konstituierung der Fraktion sowie die Gestaltung der organisatorischen Rahmenbedingungen für die neue Legislatur.
An der Spitze der Fraktion stehen weiterhin Martin Bettinaglio als Fraktionspräsident und Luana Bergamin als Vizepräsidentin.
Mit 28 Sitzen verfügt Die Mitte über eine starke Vertretung im Großen Rat. Die Fraktion sieht darin zugleich einen klaren Auftrag: «Sie wird Verantwortung übernehmen, tragfähige Lösungen ermöglichen und die Entwicklung Graubündens verläsßich und konstruktiv mitgestalten», so Fraktionspräsident Martin Bettinaglio.
Auftrag von Reto Crameri: Stimmrecht für geistig Behinderte
Inhaltlich befaßte sich die Fraktion unter anderem mit dem Auftrag von Alt-Großrat Reto Crameri betreffend Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit geistiger Behinderung. Der Auftrag verlangt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, daß im Kanton Graubünden keine Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger aufgrund einer Behinderung vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen werden.
Die Regierung schlägt dem Großen Rat eine abgeänderte Fassung vor. Demnach soll die Regierung bei einer allfälligen Revision von Artikel 136 Absatz 1 der Bundesverfassung dem Großen Rat eine entsprechende kantonale Regelung unterbreiten. Damit soll insbesondere vermieden werden, dass die Regelungen zum Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler und eidgenössischer Ebene auseinanderfallen.
Die Mitte-Fraktion unterstützt diese abgeänderte Fassung großmehrheitlich. Sie spricht sich damit für ein abgestimmtes Vorgehen aus, das die weitere Entwicklung auf Bundesebene berücksichtigt.
Auszug aus dem Vorstoß von Reto Crameri:
„Nach Art. 9 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Graubünden (BR 110.100) sind vom Stimm- und Wahlrecht Personen ausgeschlossen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Der Ausschluss vom Stimm- und Wahlrecht von Personen unter umfassender Beistandschaft oder von Personen, die durch eine Vorsorgebeauftragte vertreten werden, stellt einen schweren Eingriff in die politischen Rechte der Betroffenen dar und beruht auf der falschen Vorstellung, dass sie nicht zur politischen Willensbildung fähig sind. Dass Menschen mit einer geistigen Behinderung das Stimm- und Wahlrecht ausüben können, stellt eine Selbstverständlichkeit dar und ist auch rechtlich geboten: Die UNO-Behindertenrechtskonvention und das verfassungsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung gebieten es, dass niemand wegen einer geistigen Behinderung vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen wird.“
(pd, rm)

