Grünes Licht für Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Flims: Kein neuer Straßenbelag, sondern Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 bzw. 30 Kmh
Die Bündner Regierung genehmigt ein Lärmsanierungsprojekt in der Gemeinde Flims. Dieses umfaßt die Oberalpstraße, die Flimserstraße und die Fidazerstraße (kantonale Verbindungsstrassen) sowie diverse Gemeindestraßen.
Aufgrund der Überschreitung des Immissionsgrenzwerts im maßgebenden Beurteilungszustand 2035 besteht ein Sanierungsbedarf für die genannten Kantonsstraßen. Bei der Flimserstraße und der Fidazerstraße handelt es sich um „nicht-verkehrsorientierte Straßen“.
Der Kanton ist als Straßeneigentümer in der Pflicht, die Lärmsanierung durchzuführen.
Im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts erteilt die Regierung die Bewilligung zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf der Flimserstraße ab Flims Ost von 80 km/h auf 50 km/h (als 30 Meter lange Vorzone) und anschließend ab dem Bereich Vallorca bis zur Abzweigung Via Tull auf 30 km/h auf einer Länge von rund 600 Metern.
(pd, rm)

