Regierung lehnt Änderungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ab

Regierung lehnt Änderungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ab

Die Bündner Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.

Sie beurteilt die durch die Änderung vorgesehenen Verschärfungen als nicht geeignet, um den Herausforderungen aufgrund der Zuwanderung beziehungsweise des Bevölkerungswachstums entgegenzutreten und lehnt sie ab.

Damit teilt die Regierung die Haltung der Konferenz der Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) sowie des Branchenverbands HotellerieSuisse.

In ihrer Stellungnahme weist die Regierung darauf hin, dass die Probleme des Wohnungsmarkts nicht gelindert werden könnten. Insbesondere die Tourismusgebiete in den Bergregionen sind auf ausländische Investoren bei Betriebsstätten (Beherbergungsbetriebe) angewiesen.

Die Revision würde die Beherbergungsbranche stark belasten, da sie an den Marktrealitäten vorbeigeht, der Finanzierungspraxis nicht Rechnung trägt, Investitionen bremsen könnte und den Strukturwandel gefährdet.

Diese Gefährdung der bewährten Geschäftsmodelle des Tourismussektors würde insbesondere die Randregionen treffen und schwächen. Ausserdem wäre durch die Anpassungen bei den Bewilligungstatbeständen insgesamt ein nicht unerheblicher Mehraufwand für die kantonalen Bewilligungsbehörden zu erwarten.

(pd, rm)

 

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