Maximalbelegungen festgelegt: Stadt Chur definiert Belegungsgrenzen für Aulen und Turnhallen
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana strahlt auch nach Graubünden aus. Die Stadt Chur hat die Maximalbelegungen für Aulen und Turnhallen nach einer umfassenden Überprüfung gemeinsam mit der Gebäudeversicherung Graubünden definitiv festgelegt.
Die Festlegung erfolgte auf Basis dieser Begehungen gemäß den Vorschriften der Vereinigung-Kantonaler-Feuerversicherungen (VKF). Bereits im Februar 2026 wurden im Rahmen einer internen Begehung erste Obergrenzen für die Nutzung durch die Gewerbe- und Stadtschule sowie für private Nutzungen definiert. Die Objekte weisen nun aufgrund der Begehung vor Ort teilweise neue Belegungszahlen auf. Die festgelegten Maximalbelegungen bewegen sich – mit einzelnen Ausnahmen – zwischen 50 und 200 Personen. Höhere Belegungszahlen erlauben die neue Aula und die Dreifachturnhalle der Schuleinheit Fortuna.
Einzelne im Zuge der Begehungen festgestellte sicherheitsrelevante Mängel werden gestützt auf die geltenden Vorschriften priorisiert und zeitnah behoben.
Für einzelne Räumlichkeiten sind durch organisatorische Maßnahmen unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen temporäre Erhöhungen der Maximalbelegung möglich.
Aufgrund der Maximalbelegungszahlen werden einzelne Veranstaltungen, soweit möglich, in geeignete andere Räumlichkeiten verlegt.
Kurz- und mittelfristig können die Belegungszahlen durch bauliche Maßnahmen erhöht werden. Die Stadt arbeitet derzeit an der Ausarbeitung der entsprechenden Möglichkeiten sowie deren Machbarkeit und Priorisierung.
Für die Umsetzung der Maximalbelegung ist, in enger Absprache mit den Nutzern, die städtische Dienststelle Immobilien und Bewirtschaftung zuständig.
Die festgelegten Maximalbelegungszahlen treten per sofort in Kraft und gelten sowohl für die stadtinterne als auch öffentliche Nutzung der Räumlichkeiten. Die detaillierten Zahlen sind auf stadtschule.chur.ch/raumreservation einsehbar.
Sicherheit und Brandschutz haben für den Stadtrat weiterhin höchste Priorität. Die konsequente Überprüfung sowie die Umsetzung geeigneter Maßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Nutzung städtischer Liegenschaften.
(pd, rm)
(Foto: Stadt Chur)

