Temporeduktion und Lärmschutz: Regierung nimmt Stellung zu geplanten Änderungen des Bundes

Temporeduktion und Lärmschutz: Regierung nimmt Stellung zu geplanten Änderungen des Bundes

Die Bündner Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion Schilliger «Hierarchie des Straßennetzes innerorts und außerorts sichern».

Der parlamentarische Vorstoß sieht vor, daß bei Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen die bestehende Strassenhierarchie gewahrt bleibt.

Zudem verlangt er, daß diese Voraussetzung durch ein unabhängiges Gutachten belegt wird.

Den Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Strassenverkehrslärm möchte der Vorstoss primär über die verpflichtende Verwendung lärmarmer Beläge auf verkehrsorientierten Innerortsstraßen sicherstellen.

Die Regierung anerkennt in ihrer Stellungnahme, daß die vorgeschlagenen Anpassungen die Ziele der Motion Schilliger grundsätzlich umsetzen. Sie ist allerdings der Auffassung, daß der Vorschlag bei der Priorisierung von Belagsersatz gegenüber Temporeduktionen zu weit geht.

Der Kanton begrüßt die Sicherung der Straßenhierarchie und die Möglichkeit, Tempo 30 aus Lärmschutzgründen unter gewissen Voraussetzungen weiterhin anzuwenden.

Regierung lehnt generelle Pflicht für teure lärm-arme Beläge ab

Die Regierung lehnt aber eine generelle Pflicht zur Verwendung von lärmarmen Belägen aufgrund mangelnder Wirksamkeit in höheren Lagen, hoher Kosten und eingeschränktem Handlungsspielraum klar ab.

Mit der vorgeschlagenen Änderung würde der Bund die Autonomie der Kantone und Gemeinden auf dem Verordnungsweg zu stark einschränken.

Positiv beurteilt sie hingegen eine angedachte, unverbindliche Empfehlungsliste zu lärmarmen Belägen des Bundesamts für Umwelt, sofern regionale Lösungen dadurch weiterhin möglich bleiben.

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