Thusis neu mit Tempo-30

Thusis neu mit Tempo-30
Mit Eingabe vom 24. Oktober 2025 ersuchte die Gemeinde Thusis die Kantonspolizei Graubünden um Einführung von Tempo-30-Zonen in Thusis.

Die Verkehrstechnik der Kantonspolizei Graubünden hat das Begehren geprüft und ist damit einverstanden.

Gestützt auf Art. 3 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 lit. e) der kantonalen Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Straßenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.110) verfügt die Kantonspolizei Graubünden:

  1. In der Gemeinde Thusis wird die Höchstgeschwindigkeit auf dem Übernollaweg, zwischen der Einmündung Domleschgerstraße und der Parzelle 580 (Werkhof Übernolla);
  2. auf der Heinzenbergstraße, zwischen der Abzweigung Steinigs Wegli und der Gemeindegrenze Masein, wo es mehrere schwere, sogar tödliche Unfälle in den letzten Jahren gab;
  3. sowie auf dem Dalauserweg (u. a. auch die Abzweigungsstelle zur Heinzenbergstraße der oben erwähnten schweren Unfälle)
  4. und dem Lärchenwaldweg auf 30 km/h festgelegt und je eine Tempo-30-Zone eingeführt.

Das Anbringen der Signalisation / Markierung erfolgt im Einvernehmen mit der Kantonspolizei Graubünden, Fachdienststelle Verkehrstechnik.

Einsprachen möglich

Die Maßnahmen treten nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Aufstellen und Anbringen der entsprechenden Signalisation / Markierung in kraft.

Gegen die vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 28 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden Verwaltungsbeschwerde erhoben.

(pd, rm)

Admin

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