Jagdpatentgebühren werden der Teuerung angepaßt
Die Regierung genehmigt die Anpassung der Jagdpatentgebühren im Sinne des kantonalen Jagdgesetzes und die dazu nötige Teilrevision der Verordnung über die Jagdpatentgebühren.
Die Regierung kann die Jagdpatentgebühren beziehungsweise die festgelegten Gebührenrahmen der Teuerung anpassen. Maßgebend hierfür ist der Landesindex der Konsumentenpreise.
Die Jagdpatentgebühren wurden letztmals im Jahr 2019 angepasst. Aufgrund der seit 2019 eingetretenen Teuerung werden nun die Patentgebühren für die Hoch- und Niederjagd angepaßt.
Im Zeitraum April 2019 bis April 2025 beträgt diese Teuerung 5,9 Prozent.
Die Regierung erachtet eine Erhöhung der Jagdpatentgebühren in diesem Ausmaß als gerechtfertigt und begründet.

