Die «Inklusions-Initiative» ist zustande gekommen

Die «Inklusions-Initiative» ist zustande gekommen

Die eidgenössische Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» ist zustande-gekommen.

Seit 23 Jahren gibt es in unserer Verfassung ein Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Initianten der Initiative glauben, es werde immer noch zu wenig getan seitens der Schweizer Politik.

Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass von insgesamt 109’110 eingereichten Unterschriften 107’910 gültig sind.

Die am 5. September 2024 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» ist somit formell zustande-gekommen, so die Bundeskanzlei.

Die Initianten glauben, daß die Schweizer Politik nicht genügend für Behinderte tun würde: “Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gehört auf die Prioritätenliste der Schweizer Politik!”

Weiter schreiben die Initianten: “Die Inklusions-Initiative fordert ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.”

Daß manche Behinderungen auch mit teuersten Maßnahmen nicht zu einem vollständig selbstbestimmten Leben führen können weiß jeder, der schon einmal – zum Beispiel wegen einem einfachen Knochenbruch nach einem Sturz – im Spital war. Man ist dann nicht mehr selbstbestimmt sondern auf Hilfe Dritter angewiesen, kann dann oft nicht einmal ohne Hilfe allein auf die Toilette.

Eine Forderung der Initianten ist: “Viele Menschen mit Behinderungen sind gezwungen, in Institutionen zu leben. Die Inklusions-Initiative fordert, dass alle Menschen das Recht auf freie Wohnform und Wohnort haben.” 
Auch hier: Jeder mit etwas Lebenserfahrung weiß, daß dies nicht möglich ist. Man muß nur eine Großmutter oder einen Großvater haben, die am Schluß ihres Lebens ins Altersheim gegangen sind.

Die Initianten weiter: “Trotzdem haben Menschen mit Behinderungen nicht denselben Zugang zu Menschenrechten wie nicht behinderte Menschen.”

Ein Ziel, was selbst bei allerbestem Willen gar nicht erreichbar sein kann.

(rm, pd)
(Graphik: Kanton Wallis, Gleichstellungs- und Familienamt)

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