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Wegen 1 Dezibel 2035: Steuergeld für Lärm-Sanierungen in Felsberg und Rothenbrunnen

Wegen 1 Dezibel 2035: Steuergeld für Lärm-Sanierungen in Felsberg und Rothenbrunnen

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Die bündner Regierung genehmigt zwei Projekte zur Straßenlärmsanierung in Rothenbrunnen und Felsberg.

Für beide Projekte wurden anhand eines Lärmbelastungsszenarios für das Jahr 2035 Maßnahmen für die Lärmreduktion geprüft.

Das Szenario geht von einer Verkehrszunahme von 25 Prozent und einer entsprechenden Lärmzunahme von einem Dezibel aus.

Das Sanierungsprojekt in Rothenbrunnen umfaßt einerseits einen Abschnitt der Domleschgerstraße zwischen der Hinterrheinbrücke und dem Tomilser Tobel, andererseits die Rothenbrunnenstraße bei der Ortseinfahrt.

Die prognostizierte Belastungszunahme führt an der Rothenbrunnenstraße bei keinem und an der Domleschgerstraße bei einem Gebäude zu einer Überschreitung des Immissionsgrenzwerts.

Bei der Rothenbrunnenstraße kann mit einem neuen Standard-Straßenbelag der Immissionsgrenzwert weiter gesenkt werden.

Belag schon heute schlecht

Der heutige Belag muß aber ohnedies spätestens in fünf Jahren ersetzt werden, wodurch keine Zusatzkosten entstehen.

Die Voraussetzungen zur Durchführung von baulichen und betrieblichen Sanierungsmaßnahmen auf der Domleschgerstraße sind hingegen nicht gegeben.

Die Regierung gewährt daher Erleichterungen von der Sanierungspflicht für das betroffene Objekt.

Projekt Felsberg

Das Projekt in Felsberg umfaßt zum einen den Abschnitt der Felsbergerstraße (Kantonsstraße) zwischen der Bahnhofstraße und dem Flidaweg, zum anderen die Burgstraße und die Untergasse (Gemeindestraßen).

Im Beurteilungszustand für das Jahr 2035 liegen entlang der untersuchten Strassenabschnitte vier Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts vor.

Für die betroffenen Wohn-, Büro- oder Gewerbebauten erweisen sich allerdings keine der untersuchten betrieblichen oder baulichen Sanierungsmaßnahmen als tauglich.

Daher gewährt die Regierung auch für diese Objekte Erleichterungen von der Sanierungspflicht.

 

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