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Steuergelder für Staatskünstler: Departement mit Kulturförderungs-Konzept beauftragt

Steuergelder für Staatskünstler: Departement mit Kulturförderungs-Konzept beauftragt

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“Staatskünstler”: Vom Kanton Graubünden für Fördergelder vorgesehene Künstler erhalten Steuergelder:

Die Regierung beauftragt das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) mit der Erarbeitung eines umfassenden Kulturförderungskonzepts.

Die Ausarbeitung eines Konzepts zur Förderung der Kultur im Kanton Graubünden ist im Kulturförderungsgesetz vom 15. Februar 2017 vorgeschrieben und wird entsprechend alle vier Jahre vom Großen Rat beschlossen.

Nach Abschluß der vier Jahre findet anschließend eine Evaluation statt, deren Resultate wiederum in das neu zu erstellende Konzept für die nächste Vierjahresperiode einfließen.

In Berücksichtigung der bereits existierenden Bereiche der Kulturförderung soll das Kulturförderungskonzept auch bereits Vorhandenes darstellen. Das Konzept soll deshalb die aktuelle “Ist-Situation” der Kulturförderung im Kanton Graubünden abbilden.

Zudem soll das Konzept Schwerpunkte für die Förderungspolitik definieren sowie Wege und Maßnahmen zur Erreichung der anvisierten Ziele (“Soll-Situation”) aufzeigen. Es bildet die Grundlage für kulturpolitische Entscheide des Kantons.

“Begleitgruppe” eingesetzt

Für die Erarbeitung werden eine Projektgruppe und eine Begleitgruppe eingesetzt. Die Projektleitung übernimmt bis zum 31. Dezember 2018 Regierungsrat Martin Jäger.

Der Projektgruppe gehören im Weiteren die Leiterin des Amts für Kultur, Barbara Gabrielli, eine externe Projektbegleiterin, Rita Schmid, sowie je zwei Vertreterinnen und Vertreter der Kulturkommission und kantonaler Kulturorganisationen an. In der Begleitgruppe werden Vertretungen aller relevanten kulturellen Institutionen und Kulturorganisationen Einsitz nehmen. Das Konzept soll bis Ende 2019 von der Regierung zuhanden des Grossen Rats verabschiedet werden.

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