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Neues Brandschutz-Gesetz in Graubünden

Neues Brandschutz-Gesetz in Graubünden

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Das Gesetz über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden vom 19. Oktober 2016 wird rückwirkend auf den 1. Februar 2017 in Kraft gesetzt.

Zudem wird die Verordnung zum Brandschutzgesetz erlassen.

Im neuen Brandschutzgesetz werden verschiedene Bestimmungen über die Feuerpolizei und die Feuerwehr zusammengefaßt, welche heute in unterschiedlichen Erlassen geregelten werden.

Dabei werden die Zuständigkeiten der Gemeinden und des Kantons beziehungsweise der Gebäudeversicherung klarer geregelt.

Neu bedarf die Durchführung von Veranstaltungen mit besonderer Gefährdung von Personen, Tieren, Sachen oder der Umwelt einer Bewilligungspflicht der Gemeinde.

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