Lukas Horrer (SP) fordert Karenzfrist für Politiker
In jüngster Zeit gab es Vorgänge in Graubünden, die in der Bevölkerung für großen Unmut sorgten. Im Zuge des größten Bauskandals (Baukartell) kam bei der Weko-Untersuchung einiges an das Tageslicht.
So war CVP-Politiker Stefan Engler nicht nur im Baudepartment derjenige, der die Bauaufträge vergab.
Sondern auch Verwaltungsratspräsident der Rhätischen Bahn (RhB), die große Bauaufträge im Kanton von Steuerzahlergeldern vergibt.
Mehr noch: Engler ist Verwaltungsratspräsident der Lazzarini AG – eine der sieben zu Millionenzahlungen durch die Weko verpflichteten Bauunternehmungen. (RZ berichtete)
Doch nicht nur Engler hatte eine unrühmliche Filz-Rolle inne. Auch andere Politiker wie Jon Dominic Parolini von der BDP waren in den Bauabsprachen-Skandal massiv verstrickt.
Um hier nur zwei Beispiele der jüngeren politischen Geschichte des Kantons Graubünden anzuführen.
Entfilzung gefordert
Der SP-Politiker Lukas Horrer fordert nun in einem Auftrag an die Bündner Regierung eine Karenzzeit und trägt hierzu vor:
In den letzten Jahren ist es oft vorgekommen, daß Regierungsmitglieder nach Beendigung ihrer Regierungstätigkeit ein Verwaltungsratsmandat annahmen. In der Bevölkerung stößt solches Gebaren auf Unverständnis. Das trifft vor allem dann zu, wenn die Unternehmung während der Regierungszeit des alt Regierungsmitglieds Aufträge des Kantons erhielt oder auf andere Art und Weise in großer Abhängigkeit zum Kanton steht.
Das schadet dem Ansehen der Bündner Institutionen und weckt unweigerlich den Verdacht auf „Filz“ oder Vetternwirtschaft. Das schadet auch (ungerechtfertigterweise) dem Ansehen der amtierenden Regierung.
Mitglieder der Regierung unterstehen der Geheimhaltung. Bringen ehemalige Regierungsmitglieder ihr Vorwissen als Verwaltungsratsmitglieder in private Unternehmen ein, entstehen unweigerlich Interessenskonflikte. Unter anderem um diese Interessenkonflikte zu verhindern, erhalten Regierungsmitglieder ein Ruhegehalt. Ziel dieses Ruhegehaltes ist es also, die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder sicherzustellen. Die Vergangenheit zeigte, dass Freiwilligkeit an diesem Punkt nicht weiterhilft.
Die Unterzeichnenden beauftragen deshalb die Regierung:
Die gesetzliche Grundlage für eine Karenzfrist zur Annahme von Verwaltungsratsmandaten in Unternehmen zu schaffen, die Aufträge des Kantons erhalten oder auf andere Art und Weise in großer Abhängigkeit zum Kanton stehen. Unternehmen, die vor Aufnahme der Regierungstätigkeit in eigenem Besitz standen, sind von der Karenzfrist auszunehmen. Die gesetzliche Grundlage kann weitere sinnvolle Ausnahmeregelungen vorsehen.