Home Nachrichten Graubünden Gesetz zu elektronischen Medien: Bündner Regierung gegen Diskriminierung des Rhätoromanischen

Gesetz zu elektronischen Medien: Bündner Regierung gegen Diskriminierung des Rhätoromanischen

0

Regierung macht Diskriminerung aus fordert, daß rätoromanisches Grundangebot von Steuergeldern staatsinterventionistisch erhalten bleiben muß.

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), welche ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien vorsieht.

Das neue Gesetz will, dass künftig neben Radio und Fernsehen auch Online-Medien zum medialen Service public beitragen und gefördert werden können. Mit dem neuen Gesetz soll zudem das bestehende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelöst werden.
Die Regierung stellt fest, dass die fortschreitende Digitalisierung zu einer Veränderung der Medienangebote und -nutzung geführt hat und die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes zweifellos gegeben ist. Sie begrüsst daher eine Neuordnung, welche auch nicht lineare Medienangebote berücksichtigt. Aus sprachpolitischer Sicht ist für den Kanton Graubünden dabei die Berücksichtigung der nationalen Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch von zentraler Bedeutung. Positiv beurteilt die Regierung daher, dass die Vorlage die italienische Sprachminderheit den beiden grossen nationalen Sprachgruppen Deutsch und Französisch gleichstellt, indem die SRG auf Deutsch, Französisch und Italienisch ein gleichwertiges publizistisches Angebot erbringen soll.
Die neuen Rahmenbedingungen für Rätoromanisch erachtet die Regierung hingegen als diskriminierend, da Rätoromanisch nur noch “angemessen zu berücksichtigen” sei. Sie fordert deshalb, dass im neuen Bundesgesetz über elektronische Medien – wie im geltenden RTVG – zugunsten der rätoromanischen Sprachregion ein konkretes publizistisches Angebot bestimmt werden muss. Dazu gehört ein Grundangebot sowohl im Bereich Radio wie auch Fernsehen, das den Bedürfnissen der vierten Landessprache gerecht wird.
Im Weiteren setzt sich die Regierung dafür ein, dass die bisherige Ausrichtung von Fördergeldern bezüglich der Verbreitung von Radioprogrammen und die Unterstützung neuer Verbreitungstechnologien zugunsten der Bergregionen beibehalten wird. Auch ist es für den Kanton Graubünden wichtig, dass das heutige Modell der Zustellförderung aufgrund der teilweise sehr geringen Anzahl abonnierter Lokal- und Regionalzeitungen ausgebaut und gestärkt wird. Im Zusammenhang mit der Verbilligung der Zustelltarife stellt dabei die Aufhebung der Auflagenbeschränkung eine wirkungsvolle Massnahme dar.

IHRE MEINUNGEN

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert