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Bündner Regierung für weitere Übernahme von EU-Waffenrecht

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Die Regierung nimmt Stellung zum Bundesbeschluß über die Übernahme der EU-Richtlinie 2017/853 zur Änderung der Waffenrichtlinie:

Das Kernstück der vorgeschlagenen EU-Richtlinie ist das Erwerbsverbot halbautomatischer Waffen. Die Bündner Regierung befürwortet dieses Anliegen.

Die Schweiz verfügt mit dem gültigen Waffengesetz jedoch bereits über eine ausreichende Handhabe, um die Ziele der EU-Richtlinie zu erfüllen.

Die Regierung ist daher der Überzeugung, dass das geltende Schweizer Waffengesetz zwar hinsichtlich der Neuklassifizierung der halbautomatischen Waffen angepaßt werden muß.

Ansonsten ist die Umsetzung jedoch pragmatisch vorzunehmen. In diesem Sinne fordert die Regierung eine Überarbeitung des Anhangs zum vorliegenden Bundesbeschluß.

Was sind halbautomatische Waffen?

Halbautomatische Waffen sind Waffen, bei denen durch die Betätigung des Abzugs oder einer anderen Vorrichtung zum Auslösen eines Schusses jeweils nur ein Schuß erfolgt. Danach wird dann aus dem Magazin automatisch eine neue Patrone in den Lauf geladen.

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