Gewässerschutz: 23 Kraftwerkszentralen weitgehend untersucht, bei 3en keine Beeinträchtigung

Die Bündner Regierung hat einen Zwischenbericht zur Maßnahmenplanung bei Kraftwerkszentralen, welche Schwall und Sunk verursachen können, zur Kenntnis genommen.
Ebenso verabschiedet wurde ein Zwischenbericht zu Wanderhindernissen für Fische, welche durch Kraftwerke verursacht worden sind.
Gewässerschutz: 23 Kraftwerkszentralen weitgehend untersucht
Im Zusammenhang mit den Änderungen im Gewässerschutzgesetz des Bundes muß der Kanton Graubünden überprüfen, ob Kraftwerkszentralen die Gewässer durch Schwall und Sunk wesentlich beeinträchtigen. Bis Mitte 2013 wurde dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) vom Amt für Natur und Umwelt dazu ein Zwischenbericht eingereicht. Im Kanton Graubünden geht man von 30 Kraftwerkszentralen aus, welche Schwall und Sunk verursachen können.
23 Kraftwerkszentralen im Domleschg, am Vorderrhein und an der Moesa sind bereits weitgehend untersucht und bei drei dieser Zentralen (Laderal, Pintrun und Russein) ist bereits klar, daß sie keine Beeinträchtigungen von Schwall und Sunk verursachen oder daß eine Sanierung bereits erfolgt ist (Russein).
Weitere sieben Zentralen an den Gewässern Landquart, Landwasser, Plessur, Puschlav und Maira werden noch bis Ende 2014 zu untersuchen sein.
Die Untersuchungen umfassen umfangreiche, gewässerökologische Abklärungen und bei Zentralen, die wesentliche Beeinträchtigungen verursachen, die Planung von Sanierungsmaßnahmen. Aufgrund der Planung, welche von den Kantonen bis Ende des Jahres 2014 dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) einzureichen ist, müssen die Kraftwerksinhaber anschließend geeignete Maßnahmen prüfen und ein Sanierungsprojekt erarbeiten. Vor der Realisierung der Maßnahmen können die Kraftwerksinhaber bei der zuständigen Behörde ein Gesuch um Erstattung der Kosten einreichen.
Im Weiteren hat die Regierung einen Zwischenbericht zu Wanderhindernissen für Fische, welche durch Kraftwerke verursacht worden sind, ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Der Zwischenbericht zu den Wanderhindernissen für Fische wurde vom Amt für Jagd und Fischerei fristgerecht bis zum 31. Dezember 2013 beim BAFU eingereicht. Dieser enthielt sämtliche kraftwerksbedingten Anlagen an Fischgewässern.
Es muß beurteilt werden, ob an diesen Anlagen Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Insbesondere müssen diejenigen Anlagen bezeichnet werden, bei welchen Sanierungsmaßnahmen nicht in Betracht kommen. Bei einigen ist der Aufwand zu groß, bei anderen der gewonnene Lebensraum zu unbedeutend.
Insgesamt sind 140 kraftwerksbedingte Wanderhindernisse vorhanden. Davon bedürfen 85 voraussichtlich einer Sanierung. Bis Ende des Jahres 2014 muß die definitive Maßnahmenplanung eingereicht werden. Diese enthält Angaben über die Anlagen, welche definitiv zu sanieren sind, sowie Informationen über die Art der Maßnahmen.
Bündner Regierung setzt sich für den Werterhalt der Schweizer Wasserkraft ein
Der Kanton Graubünden reicht beim Bund eine Standesinitiative betreffend Werterhaltung der Schweizer Wasserkraft ein. Die Regierung setzt damit einen in der Aprilsession 2013 überwiesenen Auftrag aus dem Großen Rat um. Die Standesinitiative in Form einer allgemeinen Anregung verlangt, daß der Bund das Energiegesetz anpaßt.
Von der derzeit beabsichtigten Aufstockung der Fördermittel, insbesondere bei den förderberechtigten Photovoltaikanlagen, ist abzusehen und das bestehende Fördermodell für erneuerbare Energien ist durch ein marktorientiertes Modell abzulösen. Sollten das Fördermodell beibehalten und/oder die Fördermittel erhöht werden, soll der Ausschluß der Wasserkraft über zehn Megawatt aufgehoben werden.

